Da Aufbauten durch Änderung von Gewicht und Reifendruck das Fahrverhalten der Nutzfahrzeuge verändern, müssen Tachografen erneut geprüft und kalibriert werden.
Im Anschluss an Ihren Fahrzeugumbau kann die benötigte Kalibrierung der Tachographen nach §57b und d (StVZO) von unseren geschulten Mitarbeitern sofort vorgenommen werden.
Aber auch die erforderliche Nachprüfung können Sie gerne bei uns vornehmen lassen.