Zum Thema Ladungssicherung gibt es mittlerweile umfangreiche gesetzliche und technische Bestimmungen. Unterschiedliche Ladungen müssen auch unterschiedlich gesichert sein.
Gerne beraten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Ladungssicherung. Ob Zurrgurt, Sperrstange, Schlitzlochleisten, Ankerzurrleisten, Ankerschiene oder Antirutschboden – Wir haben Ihre individuelle Sicherungsmöglichkeit.
Der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik (wie z. B. VDI-Richtlinien 2700 ff) zu beachten. (Quelle: Wikipedia)